Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von Bauassessor am 08 Oktober, 2008 um 14:30:51:

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 13:13:45:

Kleine Ergänzung zu Herrn Baumeister,

ein Gesetz tritt erst mit der Veröffentlichung in Kraft, nicht mit dem Beschluss. Daher war Ihre Datumsangabe genau richtig.

Frage an Herrn / Frau Feldgen: Mit welcher Begründung will die Behörde denn den Bau erst genehmigen, wenn beide Parteien einen Bauantrag stellen. Entweder sind die planungs- und baurechtlichen Anforderungen erfüllt, dann muss genehmigt werden, oder nicht. Eine Kopplung der Baugenehmigun an den Bau einer zweiten Partei ist mit neu. Lasse mich gern eines besseren belehren.


: Hallo Hr.Baumeister,
: die Vermutung ist nicht von den Hand zu weisen. Nicht aber weil wir nicht mehr bauen wollen, sondern viel mehr weil die zukünftigen Nachbarn möglicherweise einen Rückzieher machen könnten.
: Und da das zuständige Ordnungsamt nur zeitgleiche Bebauung von DH zulässt, würden wir unter Umständen auf unserem Grundstück 'sitzenbleiben' bis sich jemand für die freie Hälfte entscheidet.
: Aus momentanen Platzgründen (Nachwuchs ;-)) müssen wir zwangsläufig in naher Zukunft aus unserer 2 Zimmer Wohnung ausziehen - und nicht irgendwann.
: Grüße A.Feldgen





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