Re: hohes Kinderspielhaus (über3,50M) an der Nachbargrenze


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 14 Oktober, 2008 um 18:23:05

Antwort auf: hohes Kinderspielhaus (über3,50M) an der Nachbargrenze von Simone am 13 Oktober, 2008 um 13:48:22:

: Hallo,
: ich habe ein Problem mit einem Kinderspielhaus, welches auf ein Gartenhaus bzw. dessen Anbau gebaut ist. Wir wohnen in einem Reihenhaus mit recht kleinem Garten, der Nachbar hat nun nebenan auf dem Flachdachanbau seines Gartenhaus ein Kinderspielhaus errichtet( Höhe ca. 3,50M.).Von dort kan man direkt unseren Garten schauen. Kann man so einfach so ein "Hochhaus" errichten, oder gibt es da auch Bestimmungen (NRW-Rhein Sieg Kreis)?

: Würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.

: Liebe Grüße

: Simone


Sicherlich nicht. Bebauungsplan einsehen.

Beschreiben/schildern Sie doch mal die Bebauung des Nachbargrundstückes und auch die Bebauung Ihres Grundstückes.

Mit freundlichen Grüßen


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich


E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223




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