Abgeschickt von vnvnative am 06 November, 2008 um 09:57:27:
Antwort auf: Abstandsflächen nicht eingehalten. von Dirk Wagner am 04 November, 2008 um 22:46:25:
: Sind bei einem Neubau unterschrittene Abstandsflächen (Soll 3m, Ist z.b. 2.90m) die durch Masstoleranzen/ Vermessen
Maßtoleranzen von +/- 10 cm gibt es in Deutschland nicht. Wenn man die 3 m nicht richtig messen kann, muss man eben sicherheitshalber 3,50 einhalten.
Die Genehmigung zu bekommen, dürfte aufwendig sein (hängt aber natürlich noch von weiteren Angaben/Plänen ab). Schlafende Hunde zu wecken, kann da sehr ungünstig sein. Das würde ich mit dem Architekten/Bauleiter besprechen.