Abgeschickt von Jutta Glaser am 12 Dezember, 2008 um 10:04:46
Antwort auf: Re: Werkvertrag mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Rechte aus der Auflassung an den Generalübernehmer von Gast am 10 Dezember, 2008 um 09:53:32:
Leider handelt es sich NICHT um ein Bauträgervertrag, sondern um ein Generalübernehmervertrag! Und er unterliegt nicht der MaBV.