Re: Werkvertrag mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Rechte aus der Auflassung an den Generalübernehmer


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Abgeschickt von Jutta Glaser am 12 Dezember, 2008 um 10:04:46

Antwort auf: Re: Werkvertrag mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Rechte aus der Auflassung an den Generalübernehmer von Gast am 10 Dezember, 2008 um 09:53:32:

Leider handelt es sich NICHT um ein Bauträgervertrag, sondern um ein Generalübernehmervertrag! Und er unterliegt nicht der MaBV.




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