Re: Geschossfläche überschreiten


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Abgeschickt von Rudolph RNR am 19 Dezember, 2008 um 12:24:24:

Antwort auf: Geschossfläche überschreiten von Tobias Martin am 18 Dezember, 2008 um 22:49:39:

Die Geschossberechnung hängt vom Bundesland ab, das Sie nicht angeben. Ob Ihr Angaben dort stimmen, kann man so nicht nachvollziehen.

Jedenfalls kann man mit den genannte Argumenten versuchen, eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen zu bekommen, da diese Regelungen im Wesentlichen dazu dienen, die Beanspruchung der Infrastruktur (Bewohnerzahlen, Kanal, Verkehr) zu reglementieren und diese Belange von Ihrer Veränderung nicht betroffen sind. (§ 31 BauGB => "städtebaulich vertretbar").
Ist sicher nicht zwingend, aber einen Versuch wert.



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