Abgeschickt von lebör am 24 Januar, 2009 um 18:32:40
Gehen wir mal davon aus B gibt ohne seine Nachbarn E darüber in Kenntnis zu setzen eine Vermessung in Auftrag.
Vom Vermesser wird E über den erteiten Auftrag informiert.
Grenze wird ermittelt und vom Auftraggeber B nicht anerkannt - genauso schlau wie vorher sind nun alle!
Überraschenderweise fordert nun B die NAchbar E auf die Kosten hälftig zu tragen - entgegen anders lautender mündlicher Absprachen! B wollte diese Vermessung ganz bezahlen!
Wie verhält sich dies nun?
muss E hälftig für die Vermessungskosten aufkommen? obwohl die festgestellte, angezweifelte Grenze über Generationen mündlich weitergegeben und durch Grenzmarkierungen bzw. Besitzstand nicht abänderbar - durch die angezweifelte Vermessung bestätigt wurde?