Abgeschickt von psu20 am 26 Januar, 2009 um 14:50:11
Hallo zusammen,
ich habe folgende Detailfragen zur GRZ Berechnung:
- Gehen eindeutig zugeordnete Anteile an eine nicht direkt an ein Grundstück angrenzende Gemeinschaftsfläche (Grünfläche, die anteilig mit gleichem Kaufvertrag erworben wird) in die Gesamtgrundstücksfläche ein?
- Geht ein geplasterter Platz für die Müllbehälter also bebaute Fläche in die Berechnung ein (Nebenfläche also GRZ 2)?
- Müssen Gartenhäuser in der GRZ zwingend berücksichtigt werden? (Nebenfläche also GRZ 2)
- Zählen Zufahrten und Eingangswege eindeutig zu den bebauten Nebenflächen (GRZ 2)?
- Zählen Pflastersteine zur seitliche Einfassung der Lichtschächte bei gleichem Oberflächenbelag zur Terrasse und gehen somit in die GRZ 1 ein oder können diese vernachlässigt werden?
Gibt es eine verbindliche und detaillierte Vorgabe für die GRZ Berechnung oder liegt dies jeweils im Ermessen des zuständigen Bauamtes?
Vielen Dank im voraus!