Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2009 um 15:36:56
Antwort auf: Detailfragen zur GRZ Berechnung von psu20 am 26 Januar, 2009 um 14:50:11:
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: Hallo zusammen,
: ich habe folgende Detailfragen zur GRZ Berechnung:
: - Gehen eindeutig zugeordnete Anteile an eine nicht direkt an ein Grundstück angrenzende Gemeinschaftsfläche (Grünfläche, die anteilig mit gleichem Kaufvertrag erworben wird) in die Gesamtgrundstücksfläche ein?
: - Geht ein geplasterter Platz für die Müllbehälter also bebaute Fläche in die Berechnung ein (Nebenfläche also GRZ 2)?
: - Müssen Gartenhäuser in der GRZ zwingend berücksichtigt werden? (Nebenfläche also GRZ 2)
: - Zählen Zufahrten und Eingangswege eindeutig zu den bebauten Nebenflächen (GRZ 2)?
: - Zählen Pflastersteine zur seitliche Einfassung der Lichtschächte bei gleichem Oberflächenbelag zur Terrasse und gehen somit in die GRZ 1 ein oder können diese vernachlässigt werden?
: Gibt es eine verbindliche und detaillierte Vorgabe für die GRZ Berechnung oder liegt dies jeweils im Ermessen des zuständigen Bauamtes?
: Vielen Dank im voraus!
Wer fragt? ... Planer? ... Bauherr? ... Prüfer? Welche BauNVO ist Grundlage des Bebauungsplanes, der diese Festsetzung trifft?
@Planer + Prüfer: schauen Sie in der DIN 277, Kommentierung zur entsprechenden BauNVO.
@Bauherr: fragen Sie Ihren Planer ... der wird dafür bezahlt zu wissen, wie die GRZ ermittelt wird.
Selbstverständlich gibt es Vorgaben für die Ermittlung der GRZ - wir sind ja schließlich in Deutschland.