Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität


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Abgeschickt von vnvnative am 28 Januar, 2009 um 16:54:06:

Antwort auf: Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität von Charlotte am 27 Januar, 2009 um 11:42:13:

bedankt sich erstmal für die Blumen im Eingangspost.

Festzuhalten: Planungsrechtlich war der Verkauf der Wohnung in 1996 als solcher dann wohl o.k., da die Wohnung als "normales Wohnen" planungsrechtlich zulässig ist und die Betriebsleiterwohnung nicht wesentliches Merkmal des hM ist.

Ob in Bremen bauordnungsrechtlich (bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung, sonstige Verquickung) noch mehr erforderlich war, weiß ich gerade auch nicht. Die Tatsache, dass diese Wohnung jetzt offenbar auch keine realen Stellplätze hat, spricht dafür, dass dort etwas nicht o.k. war. Damit wäre dann auch jener Eigentümer mit im Boot - wenn er seinen Erwerb nicht noch durch Wandlung/Minderung rückabwickeln kann/will (Gewährleistung bei Grundstücken ist nicht meine Welt.).
Den Kran würde ich als Sonderproblem ausbuchen, um den TÜV muß man sich dann wohl kümmern, er führt aber - je nach örtlichen Verhältnissen - wohl nicht zur Unzulässigkeit des gesamten Betriebes.

Was sagt denn die Bauaufsicht? Mit welchem Ziel/Vorschlag wird der Betrieb angehört? Die Vorschläge sollte man sich zumindest mal anhören.
Dort wird man auch wissen, dass eine Vollstreckung gegen (mind.) zwei Eigentümer (hM + Wohnung) sehr lästig ist und deshalb an einer praktikablen Lösung interessiert sein. Zumal Presseberichte zu der Überschrift "Bauaufsicht treibt hM nach 30 Jahren in die Pleite - mit Foto: Nadine, 16 verliert ihren Arbeitsplatz als Azubi ebenso wie Lars, Schlosser, 63 Jahre" auch für Behörden unangenehm sind (diese Waffe würde ich als hM aber allenfalls als allerletzten Notnagel ziehen)

Wichtig finde ich: Am Kerngeschäft und störenden Teil "Metallbaubetrieb" wurde nichts wesentliches verändert, m.E. sollte sein Bestandsschutz noch bestehen.

Wenn es mit der Bauaufsicht hakelt, hilft aber nur der Gang zum Anwalt: Bei diesen Verwicklungen (Zivilrecht wegen altem Kauf, Baurecht, zwei Grundstückseigentümer) kann der Rat aus dem Forum nur eine allererste Idee geben.



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