Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität


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Abgeschickt von Charlotte am 27 Januar, 2009 um 11:42:13

Antwort auf: Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität von Bauassessor am 27 Januar, 2009 um 09:08:44:

>>>Dieser Verkauf war leider nicht zulässig, da in einem Gewerbegebiet nur das Betriebsbezogene Wohnen zulässig ist. Da hat man sich aber eine mächtige Ansammlung von Problemen geschaffen...

Neeeeee, so ein schlimmes hypothetisches Szenario wollen wir jetzt lieber doch nicht annehmen--- der Betrieb des hm lag 1975, bei Genehmigung des Erweiterungsbaus in einem Mischgebiet, das 1986 zu einem "besonderen Wohngebiet" wurde.

Der Verkauf der ehemaligen Betriebswohnung an private Nutzer dürfte damit doch legal sein, oder???




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