Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 Januar, 2009 um 09:08:44:

Antwort auf: Re: Bestandschutz bei teiweise materieller Illegalität von Charlotte am 26 Januar, 2009 um 16:54:36:

ZITAR:
Komplizierend kommt jetzt hinzu, daß die damalige Betriebswohnung in 1996 als "normale" Wohnung verkauft wurde und das Neubaugrundstück dadurch eine WEG mit ZWEI Eigentümern ist (von denen einer nie und nimmer mit einem Wegerecht/Baulast einverstanden wäre). Im Jahr 2004 wurde Werkstatt- und Neubauteileigentum an einen Verwandten des hm verkauft und wird seitdem an den hm vermietet.


Dieser Verkauf war leider nicht zulässig, da in einem Gewerbegebiet nur das Betriebsbezogene Wohnen zulässig ist. Da hat man sich aber eine mächtige Ansammlung von Problemen geschaffen...

: Hallo Herr Hermann,

: vielen herzlichen Dank für die umfassende und informative Antwort!!!

: Zu Ihren Antworten (ich will den hypothetischen Fall mal etwas weiterspinnen ;-)) )

: >>>punkt 1 = stellplätze können nachträglich ausgewiesen (heisst nicht unbedingt angelegt) werden.

: Dann würde man aber wohl die Stellplatzablösesumme an die Stadt (Bremen) entrichten müssen, oder? Nehmen wir an, das Problem ist, daß der Betrieb auf einem großen Hinterhof, ca. 90 m von der öff. Straße entfernt, liegt und auch an dieser Straße kaum Parkmöglichkeiten sind. Die Kunden und Lieferanten fahren -da sie ja meist schwere Maschinen bringen oder holen- auf den Hof, aber es sind max. 3 der in der Baugenehmigung unter B E D I N G U N G E N geforderten 6 Stellplätze (davon 1 für die Betriebswohnung) vorhanden und diese an anderer Stelle, als vorgesehen.

: >>>punkt 2 (Anm.Zufahrtsbreite) = wenn technisch nicht möglich, abweichung mit begründung, warum übrigens muss.. sein 6m?

: Vorgeschrieben war vom Bauamt eine Breite von 8,5 m, die baulich (Altbaubestand) nicht eingehalten werden konnte. Dem Dispens "nur 6 m Zufahrtsbreite" des Architekten wurde stattgegeben. Ich kann nur mutmaßen, daß die Breite damals wegen zu erwartenden Begegnungsverkehrs u. Feuerwehrzufahrt angesetzt wurde? Auf dem Hinterhof ist noch ein Betrieb mit Kunden- und Lieferverkehr sowie 6 private Garagen. Nehmen wir an die 6 m Breite (bzw. alles über 2,90 m Breite) wären nur mit großem Aufwand realisierbar. Die Zufahrt liegt auf einem Nachbargrundstück und wird u.a. durch eine Laderampe eines 3.Betriebes verengt. Es gibt auch weitere Nachbarbeschwerden des an der Zufahrt liegenden Wohnhauses, dessen Hausecke regelmäßig vom Lieferverkehr beschädigt wird.

: >>>punkt 3 = eigentlich kein problem..mit baulast...oder vereinigungsbaulast, gehört doch alles dem hm.

: Neeeeeneeee *lach, dann wäre der hypothetische Fall ja zu einfach ;-))!
: Komplizierend kommt jetzt hinzu, daß die damalige Betriebswohnung in 1996 als "normale" Wohnung verkauft wurde und das Neubaugrundstück dadurch eine WEG mit ZWEI Eigentümern ist (von denen einer nie und nimmer mit einem Wegerecht/Baulast einverstanden wäre). Im Jahr 2004 wurde Werkstatt- und Neubauteileigentum an einen Verwandten des hm verkauft und wird seitdem an den hm vermietet.

: >>>punkt 4 = umbenennen in sprungturm (in nrw bis 10m höhe genehmigungsfrei)....spass beiseite....wo sitzen sie? der tüv hat mit dem baurecht nichts zu tun. tüv verbummelt?...rüffel für den hm.

: *Gröhl... ob der Betrieb wohl eine Baugenehmigung auch für ein Sprungbecken bekommt???
: Sitz ist Bremen, da war und ist ein solcher Kran baugenehmigungspflichtig. Das Gewerbeaufsichtsamt macht auch tierisch Stress wegen des TÜV (den hm sich nicht leisten kann), der Kran soll von der BG deshalb stillgelegt werden. Droht hier eine Abrissverfügung?

: >>>punkt 5 = abriss des altbauteils nicht möglich?

: Auch hier wieder die Frage, ob der Miteigentümer der Wohnung im Neubau einverstanden wäre...wegen der Kosten wohl eher nicht, außer es käme eine Abrissverfügung für diesen Altbau.

: >>>>aus unserer sicht ist der bestandsschutz nicht gefährdet, dem boa sollte aber sofort mündlich und schriftlich signalisiert werden, dass mit der umsetzung der auflagen/abweichung seitens des hm reagiert wird.

: Und was passiert, wenn wie oben beschrieben nicht alle Auflagen/Abweichungen erfüllt werden können???

: Einen ganz herzlichen Dank für Ihre immense Geduld und Mühe, ich sehe es wirklich als Glücksfall an, in diesem Forum einen so kompetenten Auskunftsgeber gefunden zu haben!!!

: Gruß von Charlotte
: bodo hermann





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