baurechtliche Abgrenzung von Garage und Hobbyraum


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Abgeschickt von Gulliva am 30 Januar, 2009 um 15:18:56:

Hallo,

wir überlegen gerade, ein Grundstück in einem Neubaugebiet zu kaufen. Der Bebauungsplan sagt ganz klar, wo auf den Grundstücken die Garagen zulässig sind. Zusätzlich zu den Garagen dürfen auch noch weitere Nebengebäude errichtet werden. In unserem Fäll wäre ein zusätzliches Nebengebäude von etwa 3x6 m zulässig.
Dürfte ich dort einen Hobbyraum errichten, den ich zum Auto-Schrauben nutze? Ein regelmäßiger Verkehr wie bei einer echten Garage wird nicht aufkommen.
Auf der einen Seite gibt es die BauO NRW, die ganze klar alles das zu Garagen macht, wo KFZ untergestellt werden. Auf der anderen Seite wäre es tatsächlich ein Hobbyraum, der eben nicht die typischen, mit Garagen verbundenen Verkehrslärm mit sich bringt. Das Bauamt konnte mir diese Frage nicht beantworten.

Gulliva




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