Nutzungsänderung Einzelhandel Teilsortimente


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Abgeschickt von J.S. am 09 Februar, 2009 um 14:15:29:

Zur Steuerung des Einzelhandels werden in SO-Gebieten über eine B-Plan-Änderung häufig sog. "Zentrenrelevante Sortimente" wie Bekleidung, Schuhe etc.(nicht aber der Einzelhandel als solches) ausgeschlossen. Ist das bereits eine Nutzungsänderung und wenn ja, ergibt sich bei einer dementsprechenden Nutzungsänderung für die Grundstückseigentümer aus § 42 BauGB evtl. ein Anrecht auf Entschädigung?



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