Re: Bebauung eines Nichtbaulandes


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Abgeschickt von Bauassessor am 18 Februar, 2009 um 23:45:30:

Antwort auf: Bebauung eines Nichtbaulandes von schüler am 18 Februar, 2009 um 19:26:16:

Hallo,

was heißt NIchtbauland? Kein Bebauungsplan? Im Außenbereich? Was heißt ohne Wohnrecht? Ohne Baugenehmigung? Oder nicht zum dauerhaften Verbleib (als Wohnung) nutzbar?

Müssen Sie es vergrößern? Warum das Fragezeichen? Warum wurde Bauantrag negativ beschieden?

In welchem Bundesland steht das Ferienhaus?

Einfach zu viele offene Fragen, daher keine Antwort möglich.

: hallo,

: ich habe mir anfang des jahres ein ferienhaus gekauft.
: ca 80m2.ohne ofizielles wohnrecht.kann aber das ganze jahr täglich genutzt werden.
: dieses steht auf nichtbauland, obwohl ein anbau aber problemlos möglich wäre. ein haus unter mir ist noch bauland.

: ich mus es vergrössern ?
: bauanträge werden abgewisen. was kann ich tun um einen anbau durchzudrücken ?

: danke mfg matthias





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