Dachsanierung Baugenehmigunspflichtig?


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Abgeschickt von Zoe am 23 Februar, 2009 um 13:22:49

Hallo,

Bis wann ist eine Dachsanierung nicht baugenehmigunspflichtig?
Wenn die Balken getauscht werden? Wenn die Giebelwände getauscht werden? Wenn eine kleine Änderung, wie Erhöhung des Kniestocks um einen Stein oder geringfügige Vergrößerung durch einen neue Balkenauflagering, durchgeführt wird?
Benötigt es einer Genehmigung des Nachbarn, wenn dabei sein Grundstück geringfügig überbaut wird (bisher gingen Gebäude und Dach bis an die Grenze), wenn sein ebenso grenznahes Gebäude durch den neuen Dachüberstand überbaut wird, oder gar nicht?
Wenn ja, reicht mündlich kurz vor Sanierungsbeginn oder muss diese schriftlich eingeholt werden, wie muss so eine Genehmigung aussehen?
Wenn doch ein BauAntrag nötig ist, wo wird er gestellt und wer darf den, bzw. die Genehmigung, dann einsehen?
Danke für Antwort
und Grüße aus Hessen :-)
Zoe



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