Re: Abstützung Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Bolanger am 30 Maerz, 2009 um 10:35:52:

Antwort auf: Abstützung Nachbargrundstück von sonnenschein am 25 Maerz, 2009 um 22:07:28:

Hallo,

wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Nachbar das Grundstück aufgeschüttet hat, dann muss prinzipiell erstmal Ihr Nachbar für die Abstützung sorgen. Da es allerdings auch vorher schon einen Höhenunterschied gab, denke ich, dass Sie sich die Kosten der Abstützung teilen müssten. Gucken Sie mal im Nachbarrecht zum Thema Einfriedung. Diese Abstützung würde ich nämlich mit einer Einfriedung vergleichen, an der sich auch beide Nachbarn beteiligen müssen.

Gruß,

Bolanger


: Mein Nachbar liegt ca. 0,60 cm höher und hat noch ca. 0,80 aufgeschüttet. Daraufhin habe ich auf meine Kosten und auf meinem Grundstück mein Grundstück mit Bepflanzungsteine Abgesichert.Jetzt nach ca. 5 Jahren möchte ich die Steine entfernen. Darf ich das ohneweiteres. Habe Ihn natürlich darüber informiert und er meinte ich müßte mein Grundstück abstützen.





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