Wurzel(behandlung)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Albert am 03 April, 2009 um 22:06:26

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage. Würde mich freuen, wenn da jemand eine Meinung zu hat.
Also. Alles fiktiv, natürlich. Person A hat ein Grundstück gekauft. Während des Baubeginns entschliesst sich Person A, keine Garage und entsprechend keine Pflasterung (für die Auffahrt) vom Bauträger zu erwerben. Nun entdeckt Person A eher zufällig eine große Wurzel in der Auffahrt (!), die sogar in die Strasse reinreicht. Ist der Bauträger verpflichtet, das Grundstück, also auch die Einfahrt frei von Dingen wie Wurzeln zu übergeben? In der Baubeschreibung steht natürlich nichts von solchen Dingen drin, ausser das unter dem Begriff Aussenanlagen der Satz steht: "Das Grundstück wird maschinell einplaniert und vorhandener Mutterboden aufgebracht."

Vielen Dank.

Viele Grüße
Albert




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]