Ungleichbehandlung bei B-Plan Brefreiung


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Abgeschickt von schokipaulina am 05 April, 2009 um 19:55:04

Guten Tag,

unser B-Plan sagt: keine Drempel, keine Dachgauben und keine liegenden Fenster im Dach.
Unser direkter Nachbar hat allerdings 2 fette Gauben, die jedoch illegal gebaut wurden und jetzt geduldet sind.
Wir wollten es ordentlich machen und haben ebenfalls Bauantrag eingereicht. Dieser wurde mit Verweis auf den B-Plan und die geringe Dachneigung abgelehnt.
Unsere Häuser sind Einfamilienhäuser (II-Geschossig). Direkt gegenüber (selber B-Plan, selbe Dachneigung) steht ein III-Geschossiges Mehrfamilienhaus. Dort sind 1 Dachterrasse, 3 Gauben und ein Zwerchgiebel GENEHMIGT worden. Es gab 1993 eine Befreiung vom B-Plan (ohne spezielle Begründung). Die damaligen Architekten begründeten den Befreiungsantrag mit der herrschenden Wohnungsnot. Und ... es klappte.
Nun meine Frage: Der B-Plan ist identisch, die Dachneigung etc. auch. Einzige Unterschiede:
wir haben ein EFH und möchten Nutzfläche (Höhe 2,19m) schaffen, damals wurde eine Wohnung (2,30m) geschaffen.

Darf das Amt trotzdem alles ablehnen ? Wir schauen jeden Tag auf 5 ! Gauben, einen Zwerchgiebel und eine Dachterrasse und dürfen selber nichts bauen ?

Was könnten wir noch tun?
Danke. Schokipaulina




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