Re: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Mai, 2009 um 22:40:48:

Antwort auf: Re: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags von Dirk Baumeister am 05 Mai, 2009 um 19:09:32:

hallo Dirk,
kleine Ergänzung.....
bei einem komplett neuen Bauantrag zum gleichem Bauvorhaben gibt es nach dem 10. Antrag einen Gebührenerlass. Siehe auch Urteil des LG Schilda vom 30.02.1898.
mfg
Bodo Hermann




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