Re: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Mai, 2009 um 19:09:32

Antwort auf: Re: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Mai, 2009 um 13:02:53:

: Hallo Nadine,
: ich kenne den Umfang der "Reduzierungen" nicht, im Regelfall werden Änderungen einfach als Nachtrag zum Bauantrag eingereicht. Natürlich fallen dafür wieder Gebühren an....
: Die Genehmigungsgebühren bekommen Sie leider nicht zurück, wenn Sie nicht bauen!
: mfg
: Bodo Hermann

... und da die Gebühren für den Verwaltungsakt "Genehmigung" erhoben werden ist ja auch logisch, dass diese nicht erstattet werden denn es wurde ja bereits eine Genehmiung erteilt und die Änderung der Pläne löst eine neue Prüfung aus, die sich aber mit geringeren Gebühren äußert, da der Prüfumfang üblicherweise auch reduziert ist.

Es kann natürlich auch gerne ein komplett neuer Bauantrag gestellt werden. Dann gäbe es für das Grundstück eben zwei Genehmigungen und der Bauherr kann sich aussuchen welche davon er letztlich gerne ausnutzen möchte. Eine Reduktion der Genehmigungsgebühren kommt dann (natürlich) nicht in Frage.



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