Re: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Mai, 2009 um 13:02:53:

Antwort auf: Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags von Nadine am 05 Mai, 2009 um 07:43:57:

Hallo Nadine,
ich kenne den Umfang der "Reduzierungen" nicht, im Regelfall werden Änderungen einfach als Nachtrag zum Bauantrag eingereicht. Natürlich fallen dafür wieder Gebühren an....
Die Genehmigungsgebühren bekommen Sie leider nicht zurück, wenn Sie nicht bauen!
mfg
Bodo Hermann




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