Re: Balkonüberbau an Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bumbel 2002 am 06 Mai, 2009 um 14:50:48

Antwort auf: Re: Balkonüberbau an Grenze von Bolanger am 06 Mai, 2009 um 07:00:15:

Hallo und vielen Dank an Bolanger!!

Ihre Antwort und der Tip mit der Umnutzung sowie die Rückfrage beim Bauamt haben uns schon ein großes Stück weiter gebracht.

Eine Frage hätte ich aber noch: gibt es hier eine Art Verjährung bzw. Zeitfenster die einzuhalten sind?

Beste Grüße Bumbel 2002


: Hallo,

: wenn es vorher ein normal genutztes Wohnhaus war und nu als Hotel genutzt wird, dann muss korrekterweise eine Nutzungsänderung beantragt worden sein. Diese wird wiederum wie ein Neubau behandelt rein baurechtlich betrachtet. Man würde also nur dann eine Nutzungsänderung genehmigt bekommen, wenn man auch die Genehmigung für einen entsprechenden neubau bekommen hätte. Da soll Ihnen das Bauamt doch mal erklären, wie sie die Nutzungsänderung des Überbaus erklären. Grenzabstände sind normalerweise 3 m und mit viel Wphlwollen der Gemeinde kann da schon mal etwas abgewichen werden. Aber bei einem Überbau sicherlich nicht.

: Ich würde an Ihrer Stelle beim Bauamt explizit nach dem Überbau und dem Grenzabstand fragen und ebenso nachfragen, ob die Nutzungsänderung genehmigt wurde. Dann kommt Ihr Nachbar sichrlich von ganz allein auf Sie zu um nach einergütlichen Einigung zu suchen.

: Gruß,

: Bolanger


: : Hallo,

: : meine Schwester und ich haben nach dem Tod meines Vaters ein Grundstück geerbt, dass direkt, mit einer "unsichtbaren" Grenze an ein Nachbargrundstück stößt. Dieses Nachbargrundstück gehörte ebenfalls meinem Vater, welches es zu lebzeiten verkauft hat. Die neuen Besitzer haben das vorhandene Haus (Grenzstand < 1,5 Meter) meines Vaters nun zu einem Gästehaus mit Fremdenzimmern umgebaut. Ein Zimmer hat einen Balkon (alter Bestand)welcher teilweise über die Grenze ragt.
: : Frage: muss ich es dulden, dass fremde ständig wechselnde Personen sich auf dem Balkon aufhalten und Einblick auf mein Grundstück haben?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]