Lichtrecht


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Abgeschickt von L. Schmitz am 09 Juni, 2009 um 16:19:33

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Haus (Baudenkmal) liegt im historischen Innenstadtkern. Direkt an dieses Gebäude grenzt der Garten eines Nachbarn. Dieser hat vor 4 Jahren Haselnussbäume vor der Gebäudewand, in deren 1. OG sich Fenster befinden gepflanzt. Diese Bäume sind jetzt 5 m hoch gewachsen und beeinträchtigen die Belichtung im 1. OG erheblich. Auf das Einschalten der Zimmerbeleuchtung kann nicht verzichtet werden. Der von dieser „Verdunkelungsaktion“ betroffene Mieter verlangt nun eine Mietminderung.

Zwar regelt das Nachbarschaftsgesetz NRW § 41 die Grenzabstände beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern. Leider geht aus dem Gesetz nicht hervor, ob damit auch Gebäudegrenzen gemeint sind, insbesondere wenn in dem Gebäude Fenster mit einem Lichtrecht sind, die Bestandschutz haben.

Frage: „Dürfen direkt vor einem Fenster, das ein Lichtrecht hat, dicht wachsende Bäume gepflanzt werden, die zu einer Verdunkelung der vermieteten Räume führen, und wer kommt für die Kosten der Mietminderung auf?“

Mit freundlichen Grüßen





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