außenbereich im innenbereich?


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Abgeschickt von gast am 13 Juni, 2009 um 14:13:52:

hallo,

wir haben vor ein neues Wohnhaus zu errichten und stellten leider erst den Bauantrag..jetzt wissen wir das eine Bauvoranfrage wohl besser gewesen wäre. Jetzt kam der Bescheid, Abgelehnt. Grund: "Das Grundstück liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne von §30 BauGB* und auch außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach §34BauGB* und damit im Außenbereich. "
Dann wurde auf § 35 BAuGB Abs. 2 hingewiesen.
DAnn kam der Satz: " Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere dann vor, wenn das geplante Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, Belange des NAturschutzes und der LAndschaftspflege beeinträchtigt o. schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft o ihen ausgesetzt ist."

Wir wollten das Haus 75m von der Kreisstrasse entfernt bauen, es wurde uns mitgeteilt (mündlich vom Bauamt)das max. 35 m zulässig wären. Dawürden wir auch mitgehn. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Dorfgebiet ausgewiesen.Das Grundtück befindet sich ca. 42m vom nächsten Wohnhaus entfernt,vor unserem grundstück befindet sich wiese, hinter unserem Grundstück steht eine Stahlanlage (in Betrieb mit Mutterkühen, extensive Haltung) , dann folgt 40 m wiese und dann ein Wohnhaus und dahinter kommt dann das ortsausgangsschild.Es wurden auch noch auf imissionen hingewiesen.
Was können wir jetzt tun?

mfg

gast

Es




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