Grundflächenzahl


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Abgeschickt von HeinzWilfried am 15 Juli, 2009 um 16:09:14

Für die dünn besiedelten Weiten Mecklenburgs sind einst, kurz nach der Wende, offensichtlich „im Schweinsgalopp“ B-Pläne verfasst worden, deren Rechtsgültigkeit den einstigen Planverfassern heute noch Kopfschmerzen bereitet. So sind beispielsweise Grundstücken in einem B-Plan-Gebiet, ausgewiesen als WA, also allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahlen in unterschiedlicher Größe von 0,15 und 0,2 zugewiesen worden – „es solle vermieden werden, dass auf den Grundstücken ab etwa 900 m2 unerwünscht große Baukörper errichtet werden“. Dieses Begehren ließe sich nachvollziehen! Wie aber soll verstanden werden, dass nun nicht konsequent nur die kleineren Grundstücke von den 20% profitieren – auch die Hälfte der über 900 m2 großen Grundstücke genießt 20%. Die andere Hälfte orientiert sich in ihren Baugelüsten an der GRZ 0,15. Abänderung ließe sich nur über den Klagweg erreichen – so der Chef der zuständigen Kommune. Nun die Frage: Besteht für die beschriebene Situation hinsichtlich einer gerichtlichen Auseinandersetzung überhaupt Aussicht auf Erfolg? – immerhin ist der B-Plan doch Gesetz!



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