Re: Grundflächenzahl


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 15 Juli, 2009 um 17:56:59:

Antwort auf: Grundflächenzahl von HeinzWilfried am 15 Juli, 2009 um 16:09:14:

Hallo,

ein B-Plan soll die Nutzung eines Grundstücks regeln. Sofern er eine Festsetzung beinhaltet, die sich nicht realisiern lässt, kann er rechtlich angegeangen werden. Ein gern genanntes Beispiel ist ein B-Plan, der eine GRZ von 0,4 festlegt, der im festgelegten Baukörper aber max. 0,2 ermöglicht. Hier gibt es also eine widersprüchliche Festsetzung.

In Ihrem Fall gibt es diese meines Erachtens nicht, denn eine Nutzung ist auch bei sehr kleinen Grundstücken möglich. Fraglich ist, ob durch diese Festsetzung das verfolgt Ziel überhaupt erreicht werden kann.

Ein Klageweg dauert dabei noch länger als eine Planänderung. Warum wird dieser Weg nicht gegangen?

: Für die dünn besiedelten Weiten Mecklenburgs sind einst, kurz nach der Wende, offensichtlich „im Schweinsgalopp“ B-Pläne verfasst worden, deren Rechtsgültigkeit den einstigen Planverfassern heute noch Kopfschmerzen bereitet. So sind beispielsweise Grundstücken in einem B-Plan-Gebiet, ausgewiesen als WA, also allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahlen in unterschiedlicher Größe von 0,15 und 0,2 zugewiesen worden – „es solle vermieden werden, dass auf den Grundstücken ab etwa 900 m2 unerwünscht große Baukörper errichtet werden“. Dieses Begehren ließe sich nachvollziehen! Wie aber soll verstanden werden, dass nun nicht konsequent nur die kleineren Grundstücke von den 20% profitieren – auch die Hälfte der über 900 m2 großen Grundstücke genießt 20%. Die andere Hälfte orientiert sich in ihren Baugelüsten an der GRZ 0,15. Abänderung ließe sich nur über den Klagweg erreichen – so der Chef der zuständigen Kommune. Nun die Frage: Besteht für die beschriebene Situation hinsichtlich einer gerichtlichen Auseinandersetzung überhaupt Aussicht auf Erfolg? – immerhin ist der B-Plan doch Gesetz!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]