Re: Baulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Juli, 2009 um 09:52:13

Antwort auf: Baulast von Regenbogen am 29 Juli, 2009 um 23:07:12:

: Hallo,
: wenn das Bauamt eine Baugenehmigung für ein massives Gerätehaus, etwa 1m von Grundstücksgrenze entfernt,erteilen will, ist es oder der Antragsteller dann verpflichtet,den Nachbar vorher um Zustimmung zu bitten und danach eine Baulast einzutragen?
: Danke!

Der Antragsteller WILL doch die Genehmigung, das Bauamt prüft nur und genehmigt, wenn der Genehmigung nichts entgegen steht. Wenn das Gebäude "zu nah" an der Grenze steht, steht dieser Umstand einer Genehmigung entgegen und die Genehmigung KANN nur erteilt werden, wenn die Baulast diesen "Fehler" heilt. Die Beschaffung der Baulast und der zugehörigen Unterschriften, also die Herstellung des genehmigungsfähigen Zustandes, ist aber Sache des Antragstellers, denn der hat ja einen Antrag auf Genehmigung gestellt.



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