Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW?


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Abgeschickt von Anders Leben am 31 August, 2009 um 11:15:19:

Antwort auf: Re: gültige Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 27 August, 2009 um 15:57:03:

... aber das Bauministerium teilt auf entsprechende Nachfragen sinngemäß mit:
Inhaltlich gab es keinen Grund für die Aufhebung und Sie können davon ausgehen, dass das MBV die dort geregelten Fragen weiterhin genauso betrachtet.

(Das Ministerium mußte eine Norm für die Aktion Bürokratieabbau 'opfern', und da hat man sich eben die VV ausgesucht. So wurde die damalige VV zu einer untoten VV. Bürokratieabbau durch Bürokratieaufbau eben!)



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