Weitermachen ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von Jan Bloecks am 08 September, 2009 um 20:05:27

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine Definiton des Begriffes "Bauen"? Was umfasst dieser Begriff? Hintergrund ist eine abstrakte Situation, die schnell jeden Treffen kann der ein noch nicht fertiggestelltes Haus kauft/ersteigert.

Ein Bauherr beginnt ein Fertighaus zu bauen (Keller/EG/DG). Nach der Rohbauabnahme, als beim Innenausbau geht im das Geld aus.

Bis das Haus versteigert wird, ist die ursprüngliche Baugenehmigung abgelaufen. Es muss also vom neuen Besitzer eine neue Genehmigung gestellt werden.
(Da der Haushersteller sein Geld gesehen hat, ist er bei Fragen relativ unkooperativ, auch die Kommunikation mti dem Enwurfsverfasser könnte besser laufen)

Was kann mal also an einem solchen Haus bis zur Erteilung der neuen Baugenehmigung schon machen, ohne in den rechtlichen Konflikt zu kommen? Die Rohbauabnahme ist übrigens erfolgt!

Ich freue mich auf Eure Einschätzungen!

Gruß aus Ostwestfalen

Jan



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