Re: gesetzliches Zubehör einer Immobilie, Küche


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 September, 2009 um 12:41:53:

Antwort auf: gesetzliches Zubehör einer Immobilie, Küche von Urban Will am 21 September, 2009 um 22:23:45:

Hallo,

ohne es jetzt abschließend zu wissen, aber m.M. nach gehört zur Immobilie das, was in der Baugenehmigung drinsteht plus ggf. och das, was nach der Bauordnung genehmigungsfrei errichtet wurde. Frei bewegliche Einrichtungsgegenstände gehören da aber nicht zu.


: Hallo,
: habe per notariellem Vertrag von meiner Ex - Gattin das einst gemeinsam besessene Haus incl. "gesetzlichem" Zubehör als Alleinbesitzer erworben.
: Sie hat nun, gegen meinen Willen und hinter meinem Rücken bei ihrem Ausszug die Küche mitgenommen.
: Gehört die Küche zum gesetzlichen Zubehör eines Hauses und wäre somit mein alleiniges Eigentum?
: Danke für die Antwort(en).
: MfG





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