Re: Erwerb einer Immobilie mit Dachumbau ohne erfolgte Abnahme


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 September, 2009 um 21:14:34:

Antwort auf: Erwerb einer Immobilie mit Dachumbau ohne erfolgte Abnahme von peter am 23 September, 2009 um 18:36:14:

Hallo,

kann denn irgendwie nachgewiesen werden, wann mit dem Bau begonnen worden ist?


: Hallo....

: Wir planen den Erwerb einer Immobilie (über Makler) zu privaten Wohnzwecken die vor allem durch das erneuerte Dach und die Dachterrasse besticht.
: Der Umbau ist bereits erfolgt, der Ausbau inkl. Dachdämmung noch offen.
: Für den Umbau gibt es auch einen genehmigten Bauantrag, der allerdings bereits 4 Jahre alt ist.
: Durch Zufall haben wir nun erfahren, daß für den Umbau
: keine Abnahme erfolgt ist, evtl. auch nicht einmal eine Baubeginnanzeige gestellt wurde.
: Lt. Aussage der Bürgerberatung Bauen hat sich das Recht geändert und es kann sein, daß der erneut eingereichte Antrag nicht genehmigungsfähig ist.....
: Was sollen wir tun? Was kann uns erwarten?
: Sind etwas ratlos, da wir die Immobilie gerne erwerben würden...
: Danke für die Infos

: Peter





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