WA, Bäckerei und Lärmbelastung


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Abgeschickt von AJ am 29 September, 2009 um 13:11:38

Hallo Freunde des Baurechts,

ich habe hier einen kleinen konstruierten Fall für euch :)

Beteiligte:
Anwohner A
Bäckerei B
Mehrfamilienhaus H

Folgende fiktive Situation:
A wohnt im Haus H. Im Erdgeschoss des Hauses H ist die Bäckerei B untergebracht. Das Haus H steht in einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

Im Keller des Hauses ist eine Kühlanlage untergebracht. Diese steht exakt unter einem Lüftungsgitter, das wiederum unter denen zur Straße hingewandten Fenstern liegt. Diese Anlage läuft 24 Stunden, mit kurzen Unterbrechungen und verursacht einen entsprechenden Lärmpegel.

A fühlt sich, inbesondere nachts, durch die Lärmemission der Kühlanlage gestört, da sein Schlafzimmerfenster über besagtem Lüftungsgitter liegt.

Die Frage ist nun: Hat A einen Anspruch darauf, dass B die Lärmemission auf ein erträgliches Maß reduziert?

Laut BauNVO §4 Abs. 2 Nr. 2 sind ja folgende Nutzungen zulässig:

"...die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,..."

Kann man dem Gesetzgeber unterstellen, dass er "der Versorgung des Gebiets dienende Läden" (also auch einen Laden wie Bäckerei B) grundsätzlich für zulässig erklärt hat, weil sie im Regelfall "nicht störend" sind?

Kann B trotzdem belangt werden, weil der Lärmemissionspegel einen bestimmten Wert - insbesondere nachts - überschreitet?

Sind "der Versorgung des Gebiets dienende Läden" grundsätzlich an keine Bedingungen bzgl. der Lärmemission geknüpft?

Ich bin gespannt auf eure Antworten! Ich habe selbst im Studium Baurecht behandelt, kann mir doch so recht keinen Reim auf einen solchen Fall machen.

Danke im Voraus!



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