Re: WA, Bäckerei und Lärmbelastung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 September, 2009 um 17:22:07

Antwort auf: WA, Bäckerei und Lärmbelastung von AJ am 29 September, 2009 um 13:11:38:

: Hallo Freunde des Baurechts,

: ich habe hier einen kleinen konstruierten Fall für euch :)

: Beteiligte:
: Anwohner A
: Bäckerei B
: Mehrfamilienhaus H

: Folgende fiktive Situation:
: A wohnt im Haus H. Im Erdgeschoss des Hauses H ist die Bäckerei B untergebracht. Das Haus H steht in einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

: Im Keller des Hauses ist eine Kühlanlage untergebracht. Diese steht exakt unter einem Lüftungsgitter, das wiederum unter denen zur Straße hingewandten Fenstern liegt. Diese Anlage läuft 24 Stunden, mit kurzen Unterbrechungen und verursacht einen entsprechenden Lärmpegel.

: A fühlt sich, inbesondere nachts, durch die Lärmemission der Kühlanlage gestört, da sein Schlafzimmerfenster über besagtem Lüftungsgitter liegt.

: Die Frage ist nun: Hat A einen Anspruch darauf, dass B die Lärmemission auf ein erträgliches Maß reduziert?

: Laut BauNVO §4 Abs. 2 Nr. 2 sind ja folgende Nutzungen zulässig:

: "...die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,..."

: Kann man dem Gesetzgeber unterstellen, dass er "der Versorgung des Gebiets dienende Läden" (also auch einen Laden wie Bäckerei B) grundsätzlich für zulässig erklärt hat, weil sie im Regelfall "nicht störend" sind?

: Kann B trotzdem belangt werden, weil der Lärmemissionspegel einen bestimmten Wert - insbesondere nachts - überschreitet?

: Sind "der Versorgung des Gebiets dienende Läden" grundsätzlich an keine Bedingungen bzgl. der Lärmemission geknüpft?

: Ich bin gespannt auf eure Antworten! Ich habe selbst im Studium Baurecht behandelt, kann mir doch so recht keinen Reim auf einen solchen Fall machen.

: Danke im Voraus!

Der Gewerbebetrieb "Bäckerei" ist eindeutig ein der Versorgung des Gebietes dienender Betrieb, der aber nicht dadurch emmitieren darf wie er will. Die zulässigen Lärmemissionen ergeben sich aus der TA Lärm, die nach den Baugebieten und Tages- und Nachtzeiten unterscheidet. Es sind nur die dort hinterlegten Werte zzgl. temporäre kurzzeitige Überschreitungen zulässig.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]