Re: Leistungsaufstellung bei Bauleitung zum Festpreis


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 September, 2009 um 17:24:45

Antwort auf: Leistungsaufstellung bei Bauleitung zum Festpreis von peterchen am 29 September, 2009 um 11:00:31:

: Wenn man einem Architekten die Bauleitung überträgt und diese zum Festpreis angeboten bekam, hat man dennoch bei Honorarforderung das Recht auf eine Aufstellung der erbrachten Leistung?

Welchem Zweck soll die Aufstellung dienen? An der Honorarforderung würde das nichts ändern, wenn die Bauleitung erbracht und abgeschlossen wurde.

Festpreisvereinbarungen dienen normalerweise dazu, auch bei Planern, gerade den Einzelnachweis der erbrachten Leistung zu ersparen.



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