Re: Leistungsaufstellung bei Bauleitung zum Festpreis


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Abgeschickt von peterchen am 30 September, 2009 um 06:14:26:

Antwort auf: Re: Leistungsaufstellung bei Bauleitung zum Festpreis von Dirk Baumeister am 29 September, 2009 um 17:24:45:

: Welchem Zweck soll die Aufstellung dienen? An der Honorarforderung würde das nichts ändern, wenn die Bauleitung erbracht und abgeschlossen wurde.

Na, genau darum geht es: Wurde die Leistung tatsächlich erbracht?
Denn Festpreis bedeutet ja nicht, der Bauherr muss zum vereinbarten Zeitpunkt X zahlen, obwohl eine nur unvollständige Leistung erbracht wurde.

: Festpreisvereinbarungen dienen normalerweise dazu, auch bei Planern, gerade den Einzelnachweis der erbrachten Leistung zu ersparen.

Schon klar. Es war aber die Frage, ob man als Bauherr dennoch ein Recht hat, dies einzufordern.


P.S.: Im Hyperlink fehlt ein "r". ;)




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