Re: Dachterrasse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Oktober, 2009 um 19:27:45

Antwort auf: Dachterrasse von tombo am 28 Oktober, 2009 um 19:07:19:

: Hallo
: Ich habe eine Eigentumswohnung mit Dachterrasse und 1,80 m hohen Sichtschutzwänden aus Holz gekauft . Die Terrasse besteht seit knapp 13 Jahren . Da das Holz zum grössten Teil verfault war erneuerte ich alles mit Bangkirai.
: Nun macht eine Nachbarin nach 13 Jahren Duldung die Grenzbebauung geltend . Die Sichtschutzwände ( 6 Meter )stehen an der selben Stelle wie die alten auf der Grenze ( auf einer Doppelgarage ). Das Amt hat bei einer Kurzbesichtigung sofort auf Abriss bestanden . Habe ich eine Möglichkeit das zu verhindern ?
: Falls nein , wie sähe es mit einer ausziehbaren Markise in den selben Massen aus ? Soweit ich mitbekommen habe ist die doch genehmigungsfrei .
: mfG


verhindern? ... nein, ist doch eindeutig rechtswidrig, wie die Behörde schon festgestellt hat.

Die Markise als Markise könnte je nach Bundesland genehmigungsfrei sein, eine Markise als Sichtschutz ist ein Sichtschutz und würde unter den gleichen Bedingungen zu beurteilen sein, wie die rechtswidrigen Holzelemente.



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