Bauen mit GU: Wer haftet bei Abweichungen von der Bauanzeige?


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Abgeschickt von Dogan am 19 November, 2009 um 22:19:58

Hallo zusammen,

wir bauen gerade unser Haus mit einem Generalunternehmer, der uns in der Erstellung Einreichung sämtliche Formalitäten und somit auch bei der Bauanzeige unterstützt hat. Jetzt hat sich herausgestellt, dass wir mit unserem Bau gegen den Bebauungsplan verstoßen haben, weil wir die maximale Höhenlage (OKFF für EG) für unser Gebäude über mehr als 0,50m überschritten haben. Gleichzeitig haben wir auch die in der Bauanzeige kommunizierte Höhe überschritten. Dieses Unglück geschah am Tag des ersten Spatenstichs. Wir waren mit am Bau und haben den Bauleiter gebeten, die Höhe unseres Gebäudes genau nach unserem Nachbarn auszurichten, damit wir auf gleicher Höhe liegen. Er hat sich diesen Satz am Bau auf dem Lageplan unterschreiben lassen.

Wer haftet in einem solchen Fall für die Konsequenzen, die sich daraus ergeben? Wir als Bauherren hatten zu diesem Zeitpunkt weder die Kenntniss, dass wir mit der geäußerten Bitte gegen den Bebaungsplan verstoßen und auch nicht, dass wir uns im Sinne des Baurechts schuldig machen, da wir somit die Bauanzeige nicht eingehalten haben.


Danke für eine schnelle Hilfe,

dogan



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