Immobiliengutachten


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Abgeschickt von Schmidt am 21 November, 2009 um 11:40:25

Hallo,
weiß jemand etwas zu der nachfolgenden Schilderung?

Wenn ein Verkehrswertgutachten in der Zwangsversteigerung älter als 4 Jahre ist, hat es noch seine Gültigkeit oder muß es erneuert werden.
Gibt es hierzu ein Gerichtsurteil, wenn ja dann könnte ich meine Versteigerung noch etwas hinaus zögern.

Vielen Dank
M. Schmidt





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