Re: Immobiliengutachten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 November, 2009 um 19:52:03

Antwort auf: Immobiliengutachten von Schmidt am 21 November, 2009 um 11:40:25:

Ein Verkehrswertgutachten ist eine Stichtags-Betrachtung. Der ermittelte Wert gilt also exakt nur für den einen Tag und stellt immer nur eine Orientierung dar, die in der Zwangsversteigerung zur Bemessung der 70%/50% herangezogen wird. Außerdem handelt es sich beim Gutachten um die Meinung eines einzelnen Menschen, der zwar eine vertiefte Kenntnis und Kompetenz haben muß, aber dennoch kann ein anderer einzelne Aspekte anders beurteilen und kommt damit zwangsläufig immer zu einem anderen Ergebnis.

Das Gutachten muß also nicht zwingend nach einer bestimmten Zeit neu erstellt werden. Es muß beurteilt werden, ob die zum Stichtag zu Grunde gelegten Werte und Kennzahlen zum heutigen Zeitpunkt noch Gültigkeit haben.


: Hallo,
: weiß jemand etwas zu der nachfolgenden Schilderung?

: Wenn ein Verkehrswertgutachten in der Zwangsversteigerung älter als 4 Jahre ist, hat es noch seine Gültigkeit oder muß es erneuert werden.
: Gibt es hierzu ein Gerichtsurteil, wenn ja dann könnte ich meine Versteigerung noch etwas hinaus zögern.

: Vielen Dank
: M. Schmidt





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