Abgeschickt von Oberh am 23 November, 2009 um 09:06:53
Antwort auf: Re: Grundstücksteilung zur Umgehung der Abstandsflächenregelungen von Anders Leben am 16 November, 2009 um 11:11:33:
Hi!
In NRW existiert das Schalseitenprivileg NICHT mehr in der BauO NW.
Generell gilt: Zu einer Grundstücksgrenze darf eine Seite bis 16 m Länge mit dem Faktor 0,4 angesetzt werden.
Zu öffentlichen Verkehrsräumen, Grün- und Wasserflächen ebenso.
Erst wenn eine Gebäudeseite länger als 16 m oder eine zweite Wand zu EINER GRUNDSTÜCKSGRENZE zeigt, gilt der altbekannte Faktor 0,8.