Abgeschickt von Anders Leben am 16 November, 2009 um 11:11:33:
Antwort auf: Re: Grundstücksteilung zur Umgehung der Abstandsflächenregelungen von Michael T. am 13 November, 2009 um 16:34:12:
Es ist so.
Natürlich immer nur unter der Voraussetzung, dass die schon von mir beschriebenen sonstigen Vorgaben eingehalten bleiben.
Wenn A bei Inkraftreten des B-Planes zufällig 500 qm Grundstück mit 1 EFH hat und B nebenan hat 1000 qm + 1 EFH, warum sollte B dann nicht halbieren dürfen?
"Nachverdichtung" heisst dieses Zauberwort.