Re: Grundstücksteilung zur Umgehung der Abstandsflächenregelungen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michael T. am 13 November, 2009 um 16:34:12:

Antwort auf: Re: Grundstücksteilung zur Umgehung der Abstandsflächenregelungen von Anders Leben am 13 November, 2009 um 09:23:27:

Hallo,

die Rechtmäßigkeit macht mich aber doch stützig. Angenommen ich möchte an einer 18 m langen Grundstücksgrenze Garagen bauen. Normalerweise dürfte ich bis max 9 m Länge direkt an die Grenze bauen. Wenn ich das Grundstück nun halbiere, dann dürfte ich auf die linke Hälfte eine 9 m Garage bauen und auf die rechte Hälfte auch. Das kann doch nicht sein bzw. würde ja eigentlich diese ganzen Beschränkungen ad absurdum führen?!

Vielen Dank nochmal!


: Diese Form der Teilung ist legal, deshalb gibt es keine zeitlichen Schamfristen o.ä.

: Allerdings muss gewährleistet sein, dass sowohl auf dem "alten" Teilgrundstück als auch auf dem neu abzuteilenden keine baurechtswidrigen Verhältnisse entstehen.
: Es kommt schon mal vor, dass das "alte" Grundstück zu klein wird, so dass dort beispielsweise eine GRZ überschritten wird - während auf dem neuen Teil für sich genommen alles in Ordnung ist.

: Ansonsten sind beschränkende Festsetzungen in Bebauungsplänen zwar möglich, wurden in der Vergangenheit aber oft nicht vorgenommen.

:
: : Hallo,

: : unsere Nachbarn haben ein tiefes Grundstück und wollen dieses Teilen lassen. Wir ahnen nun schon, dass das abgeteilte Grundstück zukünftig auch bebaut werden soll, was nicht in unserem Sinne ist. Vielmehr vermuten wir, dass die Teilung nur erfolgen soll, um das Schmalseitenprivileg in NRW zu umgehen (auf bis zu 16 m sind die Abstandsfächen nur halb so tief, diese 16 m sind aber schon annähernd ausgenutzt mit der bestehenden bebauung und somit wäre der abgeteilte Teil des Grundstücks ohne Teilung nicht wirklich bebaubar).

: Gruß
: Anders





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]