Bezugsfertigkeit festgestellt, plötzlich erheblicher Wasserschaden!


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Abgeschickt von ML am 30 November, 2004 um 20:42:35

Nach der Feststellung der Bezugsfertigkeit und der Überweisung der Rate, stellten wir einem Wasserschaden fest. Dusche und Badewanne inclusive des darunterliegenden Estrichs wurden bereits entfernt, das Leck ist noch nicht gefunden, aber die gesamte Decke darunter ist nass. Inwieweit können wir jetzt Schadensersatz verlangen, da es uns jetzt nicht möglich ist unseren geplanten Umzugstermin einzuhalten und das Haus vollständig zu nutzen?


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