Re: Klage gegen Gemeinde


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Abgeschickt von Bauassessor am 01 Dezember, 2009 um 23:58:37:

Antwort auf: Klage gegen Gemeinde von Jay am 01 Dezember, 2009 um 17:27:21:

Hallo,

wogegen wollen Sie den Klagen? Es gibt keinen Verwaltungsakt, gegen den Sie vorgehen können. Und Sie haben auch kein Recht, das eine Planung in Ihrem Sinne erfolgt. Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann frei entscheiden, ob Sie plant...


: Hallo,

: stimmt es dass ich nicht gegen die Gemeinde klagen kann, wenn diese meinen Antrag auf Änderung des B-Plans ablehnt weil ein Nachbar aus lächerlichen Gründen dagegen ist? (Altersstarrsinn)

: Das kann ja wohl nicht wahr sein oder?

: Gruss





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