Re: Nachträgliche Unterkellerung


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Januar, 2010 um 11:07:35:

Antwort auf: Nachträgliche Unterkellerung von Marion am 13 Januar, 2010 um 18:19:28:

Hallo,

natürlich benötigt man für die nachträgliche Unterkellerung eine Baugenehmigung - zum einen schaffen Sie neuen, umbauten Aufenthaltsraum, zum anderen hat die Baumaßnahme Auswirkungen auf die Statik etc.

Was die Kosten angeht - das ist sehr wahrscheinlich abhängig von dem Untergrund, der Umgebung usw. Das kann leider nicht so pauschal hier benannt werden.

: Was kostet die nachträgliche Unterkellerung eines EFH und braucht man hierzu eine Baugenehmigung? Keller kosten ja ca. 400 Euro pro qm aber wie ist das bei einer nachträglichen Unterkellerung einer Fundamentplatte ?





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