Re: Vorgeschriebene Deckenhöhe einer Kellerwohnung


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Januar, 2010 um 11:18:11:

Antwort auf: Vorgeschriebene Deckenhöhe einer Kellerwohnung von Steff am 13 Januar, 2010 um 20:31:40:

Hallo,

in NRW ist das in § 48 der Bauordnung geregelt. Dort heißt es:

§ 48 Abs. 1 BauO NRW:
Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in
Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen. (...)

§ 48 Abs. 2 BauO NRW:
Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend Tageslicht erhalten und belüftet werden können (notwendige Fenster).

Da Sie selbst schreiben, dass die Räume feucht und muffig sind, ist eine Unterschreitung der lichten Höhe um 50 cm (!) sicherlich kaum realisierbar.

Das Argument der Ghettobildung bei der Schaffung eines neuen Wohnraums würde ich an Ihrer Stelle jedoch nochmal überdenken. Sie wissen ja nicht, wer dort einziehen würde (es kann auch der Medizinstudent sein, der auf sein Erspartes achten will). Außerdem kann man erst dann von einer Ghettobildung sprechen, wenn im Umfeld eine deutlich prägende Nutzung durch sozial benachteiligter Gruppen vorherrscht. Warum eine Ghettobildung durch die Schaffung eines (!) schlechten Wohnraumes gefördert werden soll, erschließt sich mir nicht...

: In unserem Haus soll eine Kellerwohnung mit einer Deckenhöhe von 1,90 m vermietet werden. Der Keller ist feucht und muffig - die Frage ist, welche Personen würden dort freiwillig einziehen. Wir sind seit ü. 18 Jahren dort Mieter und möchten nicht, dass durch die Kellervermietung eine Ghettobildung entsteht. Gibt es in Niedersachsen Vorschriften über eine Mindestdeckenhöhe von vermieteten Kellerwohnräumen ?




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