Re: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Februar, 2010 um 19:37:24

Antwort auf: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke von Jürgen Grimm am 04 Februar, 2010 um 12:53:37:

Klug ist, wer sich vor dem Kauf informiert.

Der Grundsatz, dass im Außenbereich nur privilegiert, also als Landwirt oder Atomkraftwerk gebaut oder gewohnt werden darf, ist schon ganz in Ordnung (§35 BauGB). Diese sich daraus ergebenden bürokratischen Hürden müsste meines Erachtens JEDER Bauer zwangsläufig kennnen... sie setzen sich nur regelmäßig darüber hinweg oder ignorieren es schlicht und ergreifend.

Die Frage ist halt, wer nun der Schelm ist ... die Behörde, die nach Gesetz zu handeln verpflichtet ist oder der Bauer, der Gebäude und Flächen als Wohnlandpotential verkauft hat ohne auf die Privilegierungsvoraussetzung hinzuweisen?

: Habe ein denkmalgeschütztes Bauernhaus in Bayern gekauft.Dem Bauern gehört weiterhin die Stallung und er bekommt eine Wohnung auf dieser ausgebaut.
: Warum muß ich einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen? Nur weil ich es als Privatperson bewohne und nicht als Landwirt? Die Nutzungsänderung könnte versagt werden, da die Umweltbehörde ein Veto einlegen könnte, da ich mich durch die Immissionen (Geruchsbelästigung) der Nachbarbauern gestört fühlen könnte. Für mich ein bisschen viel Bürokratie auf einmal.
: Mit freundlichem Gruß J. Grimm





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