Einbehalte bei Abschlagszahlungen VOB/B konform?


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Abgeschickt von Anke am 17 Februar, 2010 um 11:20:33:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserem Neubau ist die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart worden. Im Zahlungsplan wurden Abschlagszahlungen vereinbart, bei der Schlußrechnung sind 6 % der Bausumme zu bezahlen. Besondere Sicherheitseinbehalte bzgl. evtl. Mängelansprüche wurden nicht vereinbart.
Nun wird langsam unser Haus fertig und immer mehr Mängel tauchen auf. Die Abarbeitung lässt allerdings auf sich warten. Nach VOB kann man ja Einbehalte zur Mängelbeseitigung vornehmen, allerdings, so ist meine Kenntnis, nur für abgenommenen Leistungen.
Meine Fragen:
Muss ich mit meinen Einbehalten bis zur Abnahme warten?
Was ist, wenn die Summe der Einbehalte die ausstehende Summe überschreitet (6% ist nicht viel)? Ich werde wohl kaum Geld vom AN zurückverlangen können, oder?
Ich würde deshalb gerne bereits jetzt die Summe der Einbehalte formulieren und zur Abschlagszahlung einbehalten (nach § 16 (2) VOB/B als Gegenforderung formulierbar???). Ist das möglich?

Vielen Dank für Ihre Statements.




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