Re: Hausverkauf


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 23 Februar, 2010 um 17:59:29

Antwort auf: Re: Hausverkauf von Bauassessor am 22 Februar, 2010 um 16:36:11:

Es wird sicherlich ausreichen einen eingeschossigen Bungalow mit einem s. g. -nicht zu wohnzwecken nutzbarem- Kofferboden (Speicher) zu verkaufen.

Ein Kaufpreisminderung muss ja sicherlich nur dann gegeben werden bzw. erfolgen, wenn der Käufer darauf besteht, ansonsten wohl kaum.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Hallo,

: entweder verkaufen Sie ihr Haus so, dass Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fläche unter dem Dach nicht als Wohnraum o.ä. genutzt werden darf (mit entsprechender Minderung des Verkaufspreises) oder Sie beantragen eine nachträgliche Genehmigung, sofern das möglich ist. Wenn Sie dem vermeindlichen Käufer nicht darauf hinweisen, dass die Nutzung nicht genehmigt ist, ist das arglistige Täuschung.

:
: : Guten Tag,

: : ich möchte mein EFH BJ. 1975 verkaufen. Es handelt sich um einen Winkelbungalow mit 120 m² Wohnfläche.
: : Wir haben vor 30 Jahren das Dachgeschoss zum Wohnraum ausgebaut, das aber 3 Jahrzehnte ohne entsprechender Nutzungsgenehmigung selber bewohnt.
: : Kann mein Haus so verkauft werden? Was muss ich dem Makler bzw. Kaufinteressenten hierüber pflichtend mitteilen.

: : Vielen Dank

: : Agathe K.




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