Re: Hausverkauf


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 Februar, 2010 um 16:36:11:

Antwort auf: Hausverkauf von Agathe Krieg am 22 Februar, 2010 um 14:33:45:

Hallo,

entweder verkaufen Sie ihr Haus so, dass Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fläche unter dem Dach nicht als Wohnraum o.ä. genutzt werden darf (mit entsprechender Minderung des Verkaufspreises) oder Sie beantragen eine nachträgliche Genehmigung, sofern das möglich ist. Wenn Sie dem vermeindlichen Käufer nicht darauf hinweisen, dass die Nutzung nicht genehmigt ist, ist das arglistige Täuschung.


: Guten Tag,

: ich möchte mein EFH BJ. 1975 verkaufen. Es handelt sich um einen Winkelbungalow mit 120 m² Wohnfläche.
: Wir haben vor 30 Jahren das Dachgeschoss zum Wohnraum ausgebaut, das aber 3 Jahrzehnte ohne entsprechender Nutzungsgenehmigung selber bewohnt.
: Kann mein Haus so verkauft werden? Was muss ich dem Makler bzw. Kaufinteressenten hierüber pflichtend mitteilen.

: Vielen Dank

: Agathe K.





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